… für mehr Lebensqualität
Epithesen (Brustprothesen)
Ihre Möglichkeiten nach einer Brust-OP
Nach einer Mastektomie oder einer Teil-Resektion kann Ihr Arzt die im Folgenden
beschriebenen Verordnungen ausstellen.
Für jede Versorgung ist ein gesondertes Rezept mit Diagnose und genauer
Bezeichnung erforderlich.
Erstversorgungsprothese
Spezial-Büstenhalter
Die Krankenkasse bezuschusst jedes Jahr 2 Spezialhalterungen mit ca. 40.- bis 50.-
Euro (abhängig vom jeweiligen Kostenträger). Der Preis für eine Spezialhalterung
beträgt ca. 40.- bis 80.- Euro.
Silikon-Brustprothese (nach ca. 10 Wochen)
Die Krankenkasse bezahlt alle zwei Jahre eine Silikon-Prothese. Dies gilt auch für
Ausgleichs- Prothesen. Bei Gewichtsveränderung ist auch eine frühzeitigere
Neuversorgung möglich. In diesen Fällen wird eine Rezept- Gebühr in Höhe von 10.-
Euro fällig. Eine Silikon-Haftprothese kann frühestens 9 Monate nach der Operation
angepasst werden, da das Narbengebiet erst vollkommen abgeheilt sein muss.
Spezialbadeanzug
Die Kassen beteiligen sich alle drei Jahre mit ca. 50 € an einem Badeanzug.
Kompressionshalterung
Bei brusterhaltenden Operationen, Wiederaufbau, Reduktionsplastik und anderen
Brust-Eingriffen kann Ihr Arzt eine Kompressionshalterung verordnen. Bei einem
Aufbau mit Implantat erhalten Sie zu Ihrer Kompressionshalterung einen Stuttgarter
Gurt.